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 Versicherungen > Instrumentenversicherung

  • Es handelt sich um eine sogenannte "All-Gefahren-Deckung". Ihr Instrument ist damit gegen alle Gefahren, denen dieses ausgesetzt ist, versichert. (Ausgeschlossen ist jedoch z.B. die vorsätzliche Zerstörung des Instruments).

  • Bedenken Sie, daß Ihre Hausratversicherung Ihr Instrument nicht in diesem Umfang schützt, sondern nur im Haus selber und nur bei bestimmten Schadensereignissen. Wenn Sie Ihr Musikinstrument in Ihrer Hausratversicherung mit veranschlagt haben, können Sie Ihre Hausratversicherungssumme um den Wert des Instruments reduzieren und dabei Geld einsparen.

  • Auch bei Transporten ist das Instrument versichert. Bei Aufbewahrung im Auto zwischen 22.00 und 06.00 Uhr muß das Auto aber beaufsichtigt sein.

  • Auch Noten und Zubehör kann mitversichert werden.

  • Der Versicherungsschutz gilt in Deutschland und bei Reisen bis 6 Wochen weltweit. Eine Erweiterung der Geltungsdauer im Ausland ist möglich.

  • Den Versicherungswert legen Sie in erster Linie fest. Bei Instrumenten mit einem Wert von über 20.000 DM ist ein Wertnachweis nötig.

  • Im Schadensfall werden entweder die Reparaturkosten oder bei Abhandenkommen der Zeitwert des Instruments ersetzt.


 


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